Vertreter des EU-Rates und des EU-Parlaments haben sich in ihrem mehrmonatigen Streit über eine Regelung zur “abgestuften Erwiderung” auf Copyright-Verletzungen im Internet beim ersten offiziellen Treffen des gemeinsamen Vermittlungsausschusses am gestrigen Mittwochabend in Brüssel auf einen gemeinsamen Ansatz geeinigt. Der Kompromiss im Rahmen der Novellierung des Telecom-Pakets sieht vor, dass Maßnahmen der Mitgliedsstaaten rund um den Zugang zu oder die Nutzung von Diensten und Applikationen in elektronischen Netzwerken die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Gemeinschaftsrecht dargelegten Grundrechte beachten sollen. […]
Jérémie Zimmemrmann, Mitgründer der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net, sieht ebenfalls vor allem aus dieser Richtung weitere Gefahren für die Internetfreiheit und die Netzneutralität kommen. Der ausgehandelte Text zum Telecom-Paket enthalte kein eindeutiges Grundrecht auf Zugang zum Netz. Zumindest könne er aber andererseits doch als “rechtliche Munition” für den weiteren Kampf gegen Einschränkungen der Internetnutzung verwendet werden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Halbgarer-Kompromiss-zu-Internetsperren-auf-EU-Ebene-850985.html