[Futurezone.ORF] Frankreich debattiert « Three Strikes Out »

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Die französische Nationalversammlung debattiert über das von der konservativen Regierung eingebrachte Gesetz zur Installation einer Behörde, die bei wiederholten Verstößen gegen das Urheberrecht den beschuldigten Usern den Internet-Zugang sperren kann. Diese Behörde hat weitreichende Befugnisse, die tief in die Privatsphäre auch unbeteiligter Nutzer eingreifen. Am Dienstag wurde bekannt, dass sich die Debatte bis Anfang April hinziehen kann.

Von Dienstag bis Donnerstag debattiert die französische Nationalversammlung in erster Lesung das im Juni 2008 von der konservativen Regierung eingebrachte « Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet ». Dieses Vorhaben der französischen Kulturministerin Christine Albanel, die der Partei UMP von Präsident Nicolas Sarkozy angehört, ist in Frankreich stark umstritten.

Bürgerrechtsorganisationen wie La Quadrature du Net, die Konsumentenschutzorganisation UFC/Que choisir und die französische Sektion der Internet Society haben sich – unter zahlreichen anderen gegen das Gesetz ausgesprochen, da es tief in die Bürgerrechte eingreift. Die französische Regierung hat das Projekt jedoch auf hohe Priorität gesetzt und will es möglichst schnell verabschieden.

Dieses Gesetz ist das weltweit erste, das die Forderungen der Musik- und Filmindustrie nach Internet-Sperren bei wiederholtem Verstoß gegen das Urheberrecht durch Internet-Nutzer alias « Three Strikes Out » in nationales Recht umsetzt. Da die Medienindustrie versucht, diese Maßnahmen auch EU-weit im Rahmen des Telekompakets zu legalisieren, das im April zur zweiten Lesung im EU-Parlament erwartet wird, ist es sinnvoll, sich das Gesetz im Detail anzusehen.

Als Grundlage für diesen Artikel dienen die aktuellste Version des Gesetzes vom 20. November 2008 sowie die 178 Seiten umfassende Liste der Änderungsanträge vom 19. Februar 2009. In welcher Form das Gesetz beschlossen wird, ist aufgrund der zahlreichen Änderungsanträge nicht endgültig abzusehen. Damit Präsident Sarkozy das Gesetz unterzeichnen kann, müssen die beiden Kammern des französischen Parlaments, der Senat und die Nationalversammlung, sich erst auf einen gemeinsamen Text geeinigt haben.

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